AGB zum 1. LG Filder Neujahrslauf

1.) Veranstalter des 21. Filderstadt-Halbmarathons, des 7,6 km-Laufs, der Schüler- und Bambiniläufe und des 3. Firmen-Teamlaufs ist die LG Filder e.V., Dombasler Str. 8, 70794 Filderstadt.

2.) Startberechtigt für den Halbmarathon sind Läufer des Jahrgangs 1999 und älter, für den 7,6 km-Lauf des Jahrgangs 2001 und älter.

3.) Der Veranstalter weißt ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme nur bei ausreichender körperlicher Leistungsfähigkeit in Betracht gezogen werden sollte. Es obliegt jedem Teilnehmer selbst, seine gesundheitliche Verfassung vorher, ggf. auch unter Hinzuziehung eines Arztes, zu überprüfen. Der Teilnehmer versichert mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich imstande ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.

4.) Im Falle einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters.

5.) Bei Pflichtverletzungen, die nicht Verletzungen einer Hauptleistungspflicht sind, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters, seiner Vertreter, seiner Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung bedient, für Sach- und Vermögensschäden, sofern die Pflichtverletzung nicht mindestens grob fahrlässig begangen wurde. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

6.) Der Veranstalter weißt darauf hin, dass die Teilnehmer nichts in den Umkleidekabinen unbeaufsichtigt lassen sollten. Der Veranstalter haftet nicht für abhanden gekommene Sachen.

7.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen gleichwohl gültig.